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Gefahrgutverpackungen
für höchste Sicherheit

Gefahrgutverpackungen für höchste Sicherheit

Ihr Gefahrgut sicher verpackt

Für den Transport von Gefahrgütern gibt es zahlreiche gesetzliche Vorschriften zur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung. So muss Gefahrgut auf der Um­verpackung deutlich als solches gekennzeichnet sein. Die Zulassungsnummer hilft, den Gefahrstoff über den gesamten Transportweg zu identifizieren. Hinzu kommt die Kennzeichnung der Gefahrgutklasse. Die Kennzeichnung als Gefahrgut braucht der Versender, um die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, damit Ihre Kartons sicher ans Ziel kommen und die Mitarbeiter des Versenders und die Umwelt nicht gefährdet werden.



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Unser Service

Klingele bietet Lösungen für die Verpackung und den Transport von Gefahrgut. Neben der Herstellung und der Prüfung von Gefahrgutverpackungen gehört auch die Beratung zum sicheren Verpacken von Gefahrgütern zu unserem Service. Unser Prüflabor ist eine von der BAM anerkannte und zugelassene Prüfstelle für Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe (4G). Wir prüfen Gefahrgutverpackungen und kümmern uns um die Zulassung.

Prüfung und Zulassung von Gefahrgutverpackungen

  • Zulassung für Gefahrgut nach 4G / 4GV
  • Erstellung von individuellen Zulassungen
  • Zahlreiche Baureihen verfügbar
  • Verpackungsgruppen I–III*
  • Fallfundament für Verpackungsprüfungen bis max. 80 kg

* Je gefährlicher das Packgut ist, desto sicherer und zuverlässiger muss dieses verpackt und für den Gefahrguttransport gesichert werden. Daher wurden Verpackungsgruppen definiert, denen Stoffe je nach Gefahrengrad zugeordnet werden.

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr 

Der Ablauf Ihrer Gefahrgut­verpackung

Ihre Anfrage
  • Nennen Sie uns die 4-stellige UN-Nummer Ihres Gefahrstoffes, die gewünschte Verpackungsgröße, Verpackungsausführung, das verwendete Klebeband sowie das Füllgewicht.
  • In manchen Fällen ist die Gefahr, die vom Gefahrstoff ausgeht nur gering. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eines gesetzeskonformen Versandes ohne Zulassung (z. B. LQ – Limited Quantities). Diese begrenzte Menge im Sinne des ADR/RID und IATA* stellt eine teilweise Befreiung von den Transportvorschriften dar.
    * Gefahrgutvorschriften für Straße und Schiene bzw. Luftverkehr.

Unsere Beratung
  • Um den Vorschriften von ADR/RID und IATA gerecht zu werden, gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Verpackung.
  • Aus diesen Vorschriften ergibt sich die Wahl des Verpackungsmaterials.
  • Die Stabilität der Verpackung ist hauptsächlich von der Wellpappendicke und den technologischen Werten der eingesetzten Papiere abhängig.
  • In jedem Fall ist es Pflicht, den Cobb 1800-Wert einzuhalten. Er bezeichnet die Wasseraufnahme der Außendecke und ist vorwiegend mit Kraftliner-Papieren einzuhalten.
  • In manchen Fällen ist der Versand als Limited Quantity möglich oder die Integration der Verpackung in eine unserer Baureihenzulassungen (4G/4GV). In beiden Fällen ist keine Neuzulassung notwendig.
  • Wir erstellen Ihnen eine individuelle Verpackungslösung, sollte keine passende Baureihe vorhanden sein.
  • Ist eine Verpackungslösung nach Ihren Wünschen und im Hinblick auf die Belastungstests angefertigt worden, senden wir Ihnen gerne Muster zu.

Unsere Zulassungsstelle
  • Unsere Gefahrgutprüfstelle ist von der BAM für Gefahrgüter 4G (Kisten aus Wellpappe) der Klasse I, II und III bis zu einem Gewicht von 80 kg und einer Fallhöhe von 1,8 m zugelassen.
  • Somit haben wir in unserer Prüfstelle die erforderliche Ausstattung um die gesamte Prüfberichterstellung abzubilden.
  • Die Gefahrgutverpackung durchläuft hierfür viele Tests, die sie bestehen muss, bevor sie verwendet werden darf. Dazu gehören die Materialprüfung, Falltests und je Verpackungsgröße drei 24 Stunden Stapeldrucktests.
  • Ein wichtiger Punkt ist das verwendete Klebeband. Im Prüfbericht und der Zulassung ist unter anderem die Breite und die Reißkraft festgelegt.
  • Sind mehrere Verpackungslösungen für Ihr Produkt notwendig, müssen diese nicht unbedingt einzeln zugelassen werden. Oftmals besteht die Möglichkeit, diese in einer Baureihe zusammenzufassen – das müssten wir im Einzelfall prüfen.
  • Sobald der Prüfungsbericht fertig ist, wird dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Diese erteilt dann Ihre individuelle Zulassungsnummer.  

Die Fertigung
  • Am Tag nach der Produktion Ihrer Gefahrgutverpackung mit individueller Zulassungsnummer und Bezettelung, durchläuft diese zur endgültigen Freigabe noch die Serienkontrolle des Verpackungsherstellers.
  • Hierbei wird die produzierte Verpackung ein letztes Mal auf Herz und Nieren geprüft.
  • Sind alle Vorgaben erreicht worden, wird Ihre Verpackung freigegeben und die Fertigung an Sie ausgeliefert.