PPWR: Die neue EU-Verpackungsverordnung - Verpackungen zukunftssicher gestalten
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue, umfassende Verpackungsverordnung der EU. Sie stellt neue Anforderungen an fast alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen. Die ersten Artikel der Verordnung müssen bereits seit dem 12.08.2026 umgesetzt werden.
Als Klingele-Kunde fragen Sie sich zurecht: Was bedeutet das für meine Verpackungen und Prozesse?
Die Verpackungslösungen von Klingele sind bereits heute auf die zukünftigen Anforderungen ausgelegt. Wir begleiten unsere Kunden aktiv und verständlich durch alle schrittweise in Kraft tretenden Regelungen der PPWR.
PPWR – Die wichtigsten Themen
Stand August 2026: Was Sie jetzt wissen müssen
Nachweispflichten für Erzeuger: Konformität bewerten, erklären, dokumentieren
Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung, Dokumentation: Erfahren Sie, welche Nachweise Sie ab wann erbringen müssen.
Besorgniserregende Stoffe in Verpackungen: Was Art. 5 der PPWR seit dem 12.08.2026 regelt
Die PPWR begrenzt bestimmte Schadstoffe in Verpackungen – von Schwermetallen bis PFAS. Wir zeigen, was gilt und wo Klingele bereits heute steht.
Akteure und Pflichten in der PPWR: Erzeuger, Hersteller, Vertreiber, Lieferanten
Akteure und Pflichten: Wer trägt in der PPWR welche Verantwortung?
Die wichtigsten Antworten zu PPWR
Eine Verpackung ist laut PPWR (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1) ein Gegenstand – unabhängig vom Material –, der von einem Unternehmen genutzt wird, um Waren aufzunehmen, zu schützen, zu handhaben, zu liefern oder darzubieten. Damit ein Gegenstand als Verpackung gilt, müssen dabei alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Er dient dem Schutz, Transport, der Lieferung oder Präsentation eines Produkts.
- Er ist selbst kein integraler Bestandteil des Produkts.
- Er wird entweder zusammen mit dem Produkt verwendet, verbraucht oder entsorgt – oder er erfüllt als zusätzliches Element eine Verpackungsfunktion.
Nicht als Verpackung gelten dagegen z. B. Produkte aus Wellpappe wie Spielzeug, Möbel, Baumaterial oder Umzugskisten. Bei Displays ist die Einordnung im Einzelfall noch nicht abschließend geklärt.
Diese Begriffe beschreiben die Verpackungstypen innerhalb einer vollständigen Verpackungseinheit – ein für die erweiterte Herstellerverantwortung zentraler Begriff. Ein Praxisbeispiel aus dem Klingele-Umfeld:
- Primärverpackung: z. B. ein Kunststoffbeutel, der direkt am Produkt anliegt
- Sekundärverpackung: z. B. der Wellpappkarton inklusive Klebeband und Etikett
- Tertiärverpackung: z. B. die Palette samt Stretchfolie für den Transport
Wichtig zu wissen: Für jede dieser drei Ebenen ist jeweils eine eigene Konformitätserklärung erforderlich.
Die EU-Konformitätserklärung ist das Dokument, mit dem ein Erzeuger nachweist, dass seine Verpackung die Anforderungen der Artikel 5–12 der PPWR erfüllt. Sie muss dem Muster in Anhang VIII der Verordnung entsprechen, in der jeweiligen Landessprache verfasst und stets aktuell gehalten werden. Mit ihrer Ausstellung übernimmt der Erzeuger die Verantwortung für die Konformität der Verpackung. Seit dem 12.08.2026 ist sie verpflichtend.
Wenn Sie als Erzeuger im Sinne der PPWR gelten – also z. B. die finale Gestaltung Ihrer Verpackung verantworten –, sind Sie zur Erstellung der Konformitätserklärung verpflichtet. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Primär-, Sekundär- oder Tertiärverpackung handelt: Für jeden Verpackungstyp ist eine eigene Erklärung nötig. Mehr zu Ihrem konkreten Akteursstatus finden Sie auf unserer Seite zu Akteuren und Pflichten.
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Kontakt: Gemeinsam zur PPWR-konformen Verpackung
Die PPWR ist komplex, aber Sie sind nicht allein. Ihr persönlicher Klingele-Kundenberater kennt die Details und kann die Auswirkungen auf Ihr Geschäft individuell einschätzen.
































