Besorgniserregende Stoffe in Verpackungen: Was Art. 5 der PPWR seit dem 12.08.2026 regelt

Die PPWR begrenzt bestimmte Schadstoffe in Verpackungen – von Schwermetallen bis PFAS. Wir zeigen, was gilt und wo Klingele bereits heute steht.

Die drei Stoffgruppen im Überblick

Schwermetalle

  • Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom
  • Summengrenzwert: 100 mg/kg (ppm)
  • Gilt für alle Verpackungen (materialunabhängig)
  • Anker-Link: Details zu Schwermetallen

Was gilt:

  • Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen oder Verpackungsbestandteilen darf 100 mg/kg nicht überschreiten.
  • Diese Anforderung gilt für alle Verpackungen, unabhängig vom Material.
  • Anwendbar ab 12.08.2026.

Konformität mit Klingele: Klingele-Wellpappverpackungen halten den Summen-Grenzwert von 100 mg/kg für Schwermetalle ein, nachgewiesen durch ISEGA-Prüfbericht 15174-29.

PFAS

  • „Ewigkeitschemikalien"
  • Grenzwerte gelten für Lebensmittelkontaktverpackungen
  • (Anker-Link: Details zu PFAS)

Was gilt:

Seit dem 12.08.2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nicht in Verkehr gebracht werden, wenn PFAS in Konzentrationen ab den folgenden Grenzwerten (nach Art. 5 Abs. 5 PPWR) enthalten sind. 

Grenzwert Wofür genau?Anmerkung
25 ppb (=25μg/kg)für jedes einzelne PFAS, das im Rahmen einer gezielten Analyse gemessen wirdPolymere PFAS werden dabei nicht bestimmt 
250 ppb (=250μg/kg)für die Summe der per gezielter Analyse gemessenen PFAS (ggf. inkl. vorherigem Abbau von Vorläuferverbindungen)Polymere PFAS werden dabei nicht bestimmt 
50 ppm (=50mg/kg)für PFAS gesamt (inkl. polymerer PFAS)gilt als Schwelle im Rahmen des Gesamtansatzes 


Wichtige Zusatzschwelle: Gesamtfluor (TF)

  • Wenn der Gesamtfluorgehalt (TF) >50mg/kg ist, ist im Regeltext ein Nachweis vorgesehen, ob es sich um PFAS-Fluor oder Nicht‑PFAS‑Fluor handelt, damit die technische Dokumentation erstellt werden kann. 

Hinweis zur Verständlichkeit (optional als kleine Fußnote):

  • ppb = „parts per billion“ (hier: μg/kg), ppm = „parts per million“ (hier: mg/kg).
  • Die Grenzwerte sind auf Lebensmittelkontaktverpackungen bezogen

Weitere gefährliche Stoffe

  • z. B. bestimmte Weichmacher, Flammschutzmittel
  • Beschränkung, wenn als gefährlich eingestuft

Was gilt:

  • Verpackungen dürfen zudem keine bestimmten Weichmacher oder Flammschutzmittel enthalten, sofern diese als gefährlich eingestuft sind.
  • Für Klingele-Wellpappverpackungen sind diese Stoffgruppen in der Regel nicht anwendungsrelevant – bei Sonderausrüstungen (z. B. Beschichtungen) prüfen wir dies im Einzelfall.

FAQ - Häufige Fragen zu Besorgniserregende Stoffe

Nein, entscheidend ist der Lebensmittelkontakt. 

Für nach dem 12.08.2026 in Verkehr gebrachte Lebensmittelkontaktverpackungen ist kein Aufbrauchzeitraum vorgesehen. 

Es gibt keine harmonisierte EU-Methode. Empfohlen wird daher ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst wird risikoorientiert bewertet, wie wahrscheinlich PFAS in einem Material vorkommen (z. B. je nach Rohstoff und Prozess). Nur wo ein Risiko besteht, kommt ein stufenweiser analytischer Test zum Einsatz – beginnend mit einem einfachen Screening des Gesamtfluorgehalts.

Ja, Grenzwerte werden auf die komplette Verpackungseinheit inkl. zugehöriger Komponenten bezogen.

In der Logik der PPWR ist für die Konformitätsfeststellung der Erzeuger verantwortlich (je nach Konstellation).

Ja, er gilt materialunabhängig für alle Verpackungen. Klingele-Wellpappverpackungen halten den Grenzwert von 100 mg/kg nachweislich ein (ISEGA-Prüfbericht 15174-29).

Lassen Sie uns die Stoffanforderungen für Ihre Verpackung gemeinsam prüfen.

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