Akteure und Pflichten in der PPWR: Erzeuger, Hersteller, Vertreiber, Lieferanten
Akteure und Pflichten: Wer trägt in der PPWR welche Verantwortung?
Die PPWR konkretisiert EU-weit einheitlich, wer welche Pflichten trägt. Die Begriffe „Erzeuger", „Hersteller", “Händler/Vertreiber” und „Lieferant" werden dabei klar voneinander abgegrenzt.
Damit Sie genau wissen, welche Aufgaben auf Sie zukommen, haben wir die wichtigsten Akteure und deren Pflichten für Sie aufgeschlüsselt. Finden Sie heraus, welchen Akteursstatus Sie als Kunde von Klingele einnehmen.
Erzeuger, Hersteller, Händler, Lieferant: Wer macht was?
- Wer ist das? Der Erzeuger ist derjenige, der die finale Entscheidung über das Design und die Spezifikation einer Verpackung trifft. In den meisten Fällen ist das der Markeninhaber, der sein Produkt verpackt.
- Ihre Pflichten als Erzeuger:
- Rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen aus Art. 5–12 sowie der Kennzeichnungspflichten.
- Erstellung der Konformitätserklärung für die Verpackung.
- Für Sie als Klingele-Kunden: Da Sie die Gestaltung der Verpackung für Ihre Produkte final festlegen, nehmen Sie in der Regel die Rolle des Erzeugers ein.
- Wer ist das? Der Hersteller (im Sinne der PPWR) ist derjenige, der eine befüllte Verpackung erstmals in einem EU-Mitgliedstaat auf den Markt bringt.
- Ihre Pflichten als Hersteller:
- Übernahme der Kosten für Sammlung und Verwertung (erweiterte Herstellerverantwortung, kurz: EPR).
- Registrierung bei den zuständigen nationalen Behörden.
- Entrichtung der EPR-Gebühren in dem Land, in dem die Verpackung zu Abfall wird.
- Für Klingele-Kunden: Diese Rolle trifft auf Sie zu, sobald Sie Ihre mit unseren Verpackungen bestückten Waren in einem EU-Land verkaufen.
- Wer ist das? Ein Unternehmen, das verpackte Produkte weiterverkauft, z. B. im Einzelhandel oder über Online-Shops.
- Ihre Pflichten als Vertreiber:
- Prüfpflichten: Sie müssen prüfen, ob die Waren, die Sie verkaufen, korrekt registriert und gekennzeichnet sind.
- Ggf. Rücknahmepflichten.
- Wichtiger Hinweis: Wenn Sie als Händler Verpackungen unter Ihrem eigenen Markennamen vertreiben oder deren Konformität verändern, werden Sie automatisch zusätzlich zum Erzeuger mit allen dazugehörigen Pflichten!
- Wer ist das? Der Lieferant liefert Verpackungen oder Verpackungsmaterialien an den Erzeuger. Bei Wellpappenverpackungen ist dies häufig der Verpackungshersteller, beispielsweise Klingele.
- Ihre Aufgaben als Lieferant:
- Bereitstellung der technischen Informationen und Nachweise, die für die PPWR-Konformität erforderlich sind.
- Weitergabe von Daten zur Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und weiteren relevanten Verpackungseigenschaften.
- Unterstützung des Erzeugers bei der Erstellung der technischen Dokumentation.
- Zusammenarbeit mit den nachgelagerten Akteuren der Lieferkette bei Fragen zur Verpackungskonformität.
- Für Klingele-Kunden:
Klingele übernimmt in der Regel die Rolle des Lieferanten. Wir stellen Ihnen die erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung, damit Sie Ihre Pflichten als Erzeuger erfüllen können.

Pflichten als Erzeuger – was Sie ab 12.08.2026 konkret tun müssen
Als Erzeuger sind meistens Sie für die PPWR-Konformität „Ihrer" Verpackungen verantwortlich. Ein zentraler Baustein ist die Konformitätserklärung, die neu seit dem 12.08.2026 erforderlich ist.
Was ist neu?
- Für jede Verpackungsart stellen Sie eine schriftliche Konformitätserklärung aus.
- Aus der Erklärung muss klar hervorgehen, für welche Verpackung sie ausgestellt wurde.
Was müssen Sie aufbewahren und wie lange?
- Die Konformitätserklärung und die dazugehörige technische Dokumentation sind für nationale Behörden bereitzuhalten.
- Aufbewahrung: Fünf Jahre nach dem Inverkehrbringen bei Einwegverpackungen, zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen.
Was liefert Klingele und was ist Ihre Aufgabe?
- Klingele unterstützt Sie, indem wir Ihnen die erforderlichen Informationen/Dokumente bereitstellen, damit Sie Ihre technische Dokumentation erstellen können.
- Ihre Aufgabe als Erzeuger ist es, daraus Ihre Unterlagen zu vervollständigen und die Konformitätserklärung zu erstellen und vorzuhalten.
Akteure in der Praxis – Ihr Fallbeispiel
Die Theorie ist das eine, die Praxis entscheidend. Wir haben die häufigsten Konstellationen unserer Kunden analysiert, um Ihnen zu zeigen, welche Akteursrollen und Pflichten sich daraus für Sie ergeben.
Fall 1: Der Standard – Sie befüllen unsere Verpackung
- Szenario: Sie bestellen bei Klingele eine nach Ihren Wünschen gefertigte, flachliegende Verpackung (z. B. einen Faltkarton). Sie richten diese auf, befüllen sie mit Ihrem Produkt und verkaufen die Einheit an Ihren Endkunden.
- Sie als Akteur: Sie sind der Erzeuger.
- Klingele als Akteur: Klingele ist der Lieferant.
- Begründung: Laut PPWR ist entscheidend, wer die finale Entscheidung über die Gestaltung trifft und die Verpackung einsetzt – und das sind in diesem Fall Sie.
- Fazit: Dieser Fall trifft auf die allermeisten unserer Kundenbeziehungen zu.
- Wichtige Ausnahme: Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) gelten vereinfachte Regelungen. Sprechen Sie uns an!
Fall 2: Der Händler – Sie geben die Verpackung vor
- Szenario: Sie sind Händler (z. B. ein Online-Shop) und bestellen bei Klingele Verpackungen für Ihre Produkte. Dabei legen Sie die genauen Spezifikationen fest (Abmessungen, Wellpappenart, Bauart etc.). Es spielt keine Rolle, ob die Verpackung neutral ist oder Ihr Händlerlogo trägt.
- Sie als Akteur: Sie sind der Erzeuger.
- Klingele als Akteur: Klingele ist der Lieferant, der nach Ihren Vorgaben fertigt.
- Begründung: Da Sie die entscheidenden Merkmale der Verpackung definieren, gelten Sie als derjenige, der sie konzipiert hat.
- Fazit: Auch als Händler mit Eigenmarke oder spezifischen Verpackungsanforderungen sind Sie in der Rolle des Erzeugers.
Fall 3: Die Abgrenzung – Formstabile Verpackungen
- Szenario: Ein Unternehmen kauft bei einem Produzenten bereits formstabile, aber leere Verpackungen wie Flaschen oder Dosen, um diese dann zu befüllen und zu etikettieren.
- Akteure: Hier ist bereits der Produzent der leeren Flasche der Erzeuger der Primärverpackung. Das befüllende Unternehmen wird zum „Hersteller" (Erstinverkehrbringer).
- Begründung: Die Verpackung hat bereits ihre finale, unveränderliche Form.
- Fazit: Dieses Beispiel zeigt, warum unsere flachliegenden Verpackungen anders bewertet werden und Klingele in der Regel nicht der Erzeuger ist.
Wir begleiten Sie durch den Prozess zur PPWR-konformen Verpackung Ihrer Produkte.
Sprechen Sie uns gerne an.






























